„Das ist richtig und wichtig. Denn die Postleitzahl und die Kassenlage der Kommunen und Landschaftsverbände dürfen nicht darüber entscheiden, welche Unterstützung Menschen mit Behinderung erfahren und welche Teilhabechancen ihnen eröffnet werden“, so Michael Rosellen (Vorstand beim AWO Bezirksverband Niederrhein).
Gleichzeitig mahnt Michael Rosellen an, „dass die vorliegenden Instrumente im Rahmenvertrag SGB IX endlich in die Anwendung kommen müssen. Der Rahmenvertrag sorgt bereits dafür, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu notwendigen Teilhabeleistungen erhalten und regelt klar die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Trägern. Das Rad muss also nicht neu erfunden, es muss nur endlich ins Rollen gebracht werden.“