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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Detail

Zukunftsfeste Eingliederungshilfe muss sich an den Bedarfen der Menschen orientieren, nicht an der Kassenlage der Kommunen

Menschen mit Behinderung

Auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigte sich der nordrhein-westfälische Landtag mit der Zukunft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Ein Ziel ist es, dass Länder und Kommunen bei den dynamischen Kostenentwicklungen seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes und des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nicht allein gelassen werden.

„Das ist richtig und wichtig. Denn die Postleitzahl und die Kassenlage der Kommunen und Landschaftsverbände dürfen nicht darüber entscheiden, welche Unterstützung Menschen mit Behinderung erfahren und welche Teilhabechancen ihnen eröffnet werden“, so Michael Rosellen (Vorstand beim AWO Bezirksverband Niederrhein).

Gleichzeitig mahnt Michael Rosellen an, „dass die vorliegenden Instrumente im Rahmenvertrag SGB IX endlich in die Anwendung kommen müssen. Der Rahmenvertrag sorgt bereits dafür, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu notwendigen Teilhabeleistungen erhalten und regelt klar die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Trägern. Das Rad muss also nicht neu erfunden, es muss nur endlich ins Rollen gebracht werden.“

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Das Bild zeigt einen Mann mit Brille, der ein hellblaues Hemd trägt und freundlich in die Kamera lächelt. Er steht in einem modernen Büroflur mit mehreren Türen auf beiden Seiten. Links im Bild ist ein Regal mit Ordnern und Büchern zu sehen. Die Atmosphäre wirkt professionell und freundlich.
Michael Rosellen, Vorstand beim AWO Bezirksverband Niederrhein.