Die Abschaffung des Paragrafen 219a war ein wichtiger Meilenstein in der Stärkung der körperlichen Selbstbestimmung schwangerer Frauen. Dennoch ist die Lage für die Betroffenen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, immer noch schwierig: Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor ein Straftatbestand.
Vor diesem Hintergrund diskutiert Einrichtungsleiterin Nicola Völckel auf Einladung der SPD-Fraktion am Mittwoch, 17. Mai 2023, von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr im nordrhein-westfälischen Landtag darüber, welche Maßnahmen auf Bundesebene umgesetzt werden müssen, um die körperliche Selbstbestimmung von schwangeren Frauen zu stärken, und wie die Landespolitik diese flankierend unterstützen kann.
Interessierte können sich hier für die Veranstaltung anmelden.