Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Willkommen bei der AWO Niederrhein und vielen Dank für Ihr Interesse daran, uns bei der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu unterstützen. Wir nehmen die Verantwortung für die Einhaltung ethischer und nachhaltiger Praktiken in unserer Lieferkette sehr ernst und schätzen die Zusammenarbeit mit Hinweisgeber*innen, die dazu beitragen, unser Engagement zu stärken.
Hier geht es zur menschenrechtlichen Grundsatzerklärung.
Hier geht es zum Verhaltenskodex für Lieferant*innen.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferkettensorgfältigkeitsgesetz ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards in Lieferketten sicherzustellen. Es erlegt uns die Pflicht auf, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.
Warum sind Hinweise wichtig?
Hinweise von Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen, Kund*innen und anderen Interessengruppen sind von großem Wert, um mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzudecken. Ihre Hinweise können dazu beitragen, Missstände zu beseitigen und unsere Lieferkette verantwortungsbewusster zu gestalten.
Wie können Sie einen Hinweis geben?
Die Einreichung eines Hinweises ist einfach und vertraulich. Wir nehmen Datenschutz und den Schutz unserer Hinweisgeber sehr ernst.
Geben Sie nun Ihren Hinweis ab:
1. Online-System:
Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein! Sie werden beim Klick auf den Link direkt zu unserem System weitergeleitet.
2. Telefonische Hotline/Persönliche Terminvereinbarung
0211 / 972 635 23
3. Posteingang
net.ter GmbH
LKSG-System für AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. & AWO Seniorendienste Niederrhein gGmbH
Kaistr. 5
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