Broschüre Frauengesundheit

Ein Schwanger- schaftsabbruch kann in Deutschland bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Gerechnet wird hier nach dem ersten Tag der letzten Periode. Die Schwanger- schaft ist dann 12 Wochen alt. So steht es auch im Gesetz. Nach der Beratung musst du drei Tage warten. Dann darfst du die Schwanger- schaft beenden. Den Abbruch machen Ärztinnen oder Ärzte. Wenn du z. B. Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommst, ein eher geringes Einkommen oder kein Einkommen hast, bezahlt das Land NRW den Schwangerschaftsab- bruch. Es zählt nur dein Einkommen, nicht das deines Partners. Infos dazu bekommst du in der Beratung. In manchen Fällen bezahlt die Krankenkasse den Abbruch. Zum Beispiel, wenn es medizinische Gründe für den Abbruch gibt. Oder die Schwanger- schaft durch Gewalt entstanden ist. Dann musst du dich nicht beraten lassen. Aber auch in diesen Situationen kann ein Gespräch sehr hilfreich sein. Ein Abbruch mit medizinischer Indikation, also aus medizinischen Gründen, ist auch nach der 14. Schwangerschaftswoche noch möglich. nachge- fragt Vor dem Abbruch musst du dich beraten lassen. Kostenlos & anonym AWO Lore-Agnes-Haus 0201-31053 21

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