FGM – Sprich darüber
14 Oft bekommen betroffene Frauen* von Ärztinnen oder Ärzten nur Salben verschrieben, um die Narben zu behandeln. Andere Möglichkeiten werden meistens nicht erwähnt. Eine chirurgische Rekonstruktion der verletzten oder entfernten Genitalien ist aber möglich! Die Kosten dafür werden sogar von den Krankenkassen übernom- men. Die Entscheidung, ob eine Operation durchgeführt werden soll und was dabei genau rekonstruiert, also wieder aufgebaut wird, liegt immer bei der betroffenen Frau*, also bei dir. Manche Frauen* möchten z.B. nur den vaginalen Eingang operiert bekommen, um schmerzfreier Sex erleben zu können. Andere Frauen* möchten eine Klitorisrekonstruktion (die Klitorisperle wird dabei wieder aufgebaut), um lustvolleren Sex ha- ben zu können. Auch hier können dir Beratungs- stellen weiter helfen. Das Gesetz in Deutschland: Weibliche* Genitalbeschneidung ist in Deutschland verboten und strafbar und kann mit einer Freiheits- strafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft werden. Auch Eltern oder andere Verwandte machen sich strafbar, wenn sie eine Beschneidung veranlassen, dulden oder unterstützen. Drohende Beschneidung im Herkunftsland zählt als Asylgrund. Deshalb kann es wichtig sein bei der Anhö- rung durch das BAMF darüber zu reden, auch wenn es in diesem Zusammenhang schwer fällt. Von Beschneidung bedrohte Mädchen* können vor einer Ausreise mit Beschneidungsfolge, z. B. während einer Reise in das Herkunftsland in den Ferien, durch das Familienrecht geschützt werden.
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