Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 8 derecht entzogen werden. 9. Die in der Konferenz vorliegenden Anträge können folgende Behandlung erfahren - Annahme - Annahme Fassung Antragskom- mission - Annahme geänderte Fassung - Ablehnung - Nichtbefassung - Überweisung an das Präsidium 10. Anträge, die während der Konfe- renz gestellt werden – mit Ausnahme zur Geschäftsordnung – werden nur behandelt, wenn sie - von mindestens 20 Delegierten aus vier Kreisverbänden unter- stützt werden, - der Konferenzleitung bis zum Ab- schluss des Tagesordnungspunk- tes 10 schriftlich vorliegen und - bei Behandlung im Plenum allen Delegierten vorliegen. Diese werden – unabhängig von ihrer erforderlichen Zahl von Unterschriften – nur dann behandelt, wenn sie auf- grund einer aktuellen Entwicklung oder eines aktuellen Vorkommnisses nicht als Antrag bis zur festgelegten Antrags- frist eingereicht werden konnten. Die Entscheidung über Behandlung oder Nichtbehandlung trifft die Antragskom- mission. 11. Bei Anträgen zur Geschäftsordnung darf nur ein*e Redner*in dafür und ein*e Redner*in dagegen sprechen. Die Redezeit bei diesen Debatten be- trägt höchstens zwei Minuten. 12. Wahlen Die Konferenzleitung, die Antrags-, die Mandatsprüfungs- und Zählkommissi- on werden ebenfalls durch eVoting ge- wählt. In getrennten Wahlgängen werden ge- wählt: a) die*der Präsidiumsvorsitzende b) drei stellvertretende Präsidiums- vorsitzende c) bis zu elf Beisitzer*innen im Prä- sidium d) ein*e Vertreter*in des Bezirksju- gendwerksvorstandes e) die Revisor*innen f) die Mitglieder des Schiedsge- richts g) die Delegierten und Ersatzdele- gierten zur Bundeskonferenz 2025 Die Wahlen zu 12 a und 12 g in dieser Wahl- und Geschäftsordnung erfolgen durch eVoting. In Wahlgängen, in denen gleichzeitig mehr als ein*e Funktionsträger*in zu wählen ist, dürfen auf dem digitalen Stimmzettel höchstens so viele Kandi- dat*innen angekreuzt werden, wie Funktionen zu besetzen sind. In den Wahlgängen zu 12 a, 12 b und 12 d ist gewählt, wer im ersten Wahl- gang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Im Wahlgang 12 c müssen mindestens sechs und maximal elf Kandidat*innen angekreuzt werden. Gewählt ist, wer
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