Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Sozialstaat stärken. Demokratie schützen. Bezirkskonferenz 28. September 2024 Seite 7 Wahl- und Geschäftsordnung 1. Stimmberechtigt im Plenum der Be- zirkskonferenz 2024 sind: a) die von den Kreisverbänden frist- gerecht gemeldeten und von Kreiskonferenzen gewählten De- legierten, b) die Mitglieder des Bezirkspräsidi- ums, c) je Kreisverband ein Mitglied des Bezirksausschusses, im Falle der Verhinderung dessen Stell- vertretung, d) die gewählten Revisor*innen, e) ein*e Vertreter*in des Bezirksju- gendwerks, f) je einer/einem stimmberechtig- ten Beauftragten der dem Be- zirksverband angeschlossenen korporativen Mitglieder. 2. Der Ehrenvorsitzende und der Vor- stand des Bezirksverbandes, die Mit- glieder des Schiedsgerichtes, die Mit- glieder des Bezirksjugendwerksvor- standes und die Geschäftsführung des Bezirksjugendwerks, die Vorsitzenden bzw. Präsident*innen und die Ge- schäftsführungen respektive hauptamt- lichen Vorsitzenden der Kreisverbände und die Beauftragten der korporativen Mitglieder haben im Plenum Rederecht – auch, wenn sie nicht Delegierte sind. 3. Die Beschlüsse der Konferenz wer- den grundsätzlich mit der Stimmen- mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen sind bei der Beschlussfassung nicht mitzuzählen. Beschlüsse und Änderun- gen der Satzung des Bezirksverbandes bedürfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 4. Die Wortmeldungen sind digital in Openslides bei der Tagungsleitung an- zumelden. Die Redner*innen erhalten in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort. Der*m Vorsitzenden des Präsidi- ums, den Stellvertreter*innen und dem Vorstand des Bezirksverbandes sind – auf Verlangen – das Wort außerhalb der Rednerliste zu erteilen. 5. Die Redezeit in Diskussionen ist auf drei Minuten begrenzt. 6. Ein Antrag auf Schluss der Debatte kann nur von nicht an der Aussprache beteiligten Delegierten gestellt werden. Vor Abstimmung über einen solchen Antrag ist die Zahl der noch vorliegen- den Redemeldungen bekannt zu ge- ben. 7. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss der Aussprache zulässig. 8. Redner*innen, die wiederholt gegen die Geschäftsordnung verstoßen oder in ihren Ausführungen vom Gegen- stand der Tagesordnung abweichen, kann von der Konferenzleitung das Re-
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