Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 51 an unwirksam, wenn die Mitwirkung für das Abstimmungsergebnis entscheidend hätte sein können. Die Frist für die Gel- tendmachung von Verletzungen nach Satz 1 beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe des anzufechtenden Beschlusses. § 12 Rechnungswesen 1. Der Bezirksverband ist zu jährlichen Bud- gets (Wirtschafts-, Finanz- und Investiti- onspläne) verpflichtet. 2. Das Rechnungswesen hat den Grundsät- zen kaufmännischer Buchführung zu ent- sprechen. Aus dem Rechnungswesen müssen die Positionen des Budgets abge- leitet werden. 3. Der Bezirksverband gibt sich eine Finanz- und Revisionsordnung, die den Vorgaben des Statuts in seiner durch die Sonderkon- ferenz der AWO in Berlin 2014 beschlos- senen und im Vereinsregister des Amtsge- richts Charlottenburg VR 29346 B einge- tragenen Fassung entspricht. § 13 Beschlüsse auf Bundesebene Die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses zu bundespolitischen Aufgaben und zur Wahrung der Einheitlichkeit des Gesamtverbandes sind verbindlich für den Bezirksverband. keine Änderungen keine Änderungen 3. Der Bezirksverband gibt sich eine Finanz- und Revisionsordnung, die den Vorgaben des Statuts in seiner durch die Sonderkon- ferenz der AWO in Leipzig 2023 beschlos- senen und im Vereinsregister des Amtsge- richts Charlottenburg VR 29346 B einge- tragenen Fassung entspricht. keine Änderungen

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