Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 49 entgegen. Er wird vom Präsidium über die allgemeine soziale und sozialpolitische Entwicklung sowie über die Arbeit im Be- reich des Bezirksverbandes unterrichtet. 6. Der Bezirksausschuss ist berechtigt, bei vorzeitigem Ausscheiden - eines Präsidiumsmitgliedes - einer/s Revisors/in - eines Mitglieds des Schiedsgerichtes - der Vertretung des Bezirksjugendwerkes ein Mitglied für die restliche Amtsdauer des/der Ausgeschiedenen zu wählen. Dabei bedarf es einer Dreiviertelmehrheit der Vertretungen der Kreisverbände. Die Mitglieder des Bezirksvorstandes neh- men in dieser Funktion an der Abstim- mung nicht teil. 7. Die Beschlüsse des Bezirksausschusses werden mit Stimmenmehrheit gefasst, so- fern Beschlüsse der Bezirkskonferenz nichts anderes vorgeben. 8. Sie sind schriftlich niederzulegen und von der/dem Vorsitzenden des Präsidiums oder einer Stellvertretung zu unterzeich- nen. § 11 Mandat, Mitgliedschaft, Interessen- konflikte 1. Mandatsträger müssen Mitglied der Arbei- terwohlfahrt sein. keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen
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