Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

2. Der Bezirksausschuss setzt sich zusam- men aus - dem Präsidium, - je einer Vertretung der Kreisverbände, in der Regel den Vorsitzenden oder deren Stellvertretungen - je einer Vertretung der gemäß § 4 Abs.1 aufgenommenen Mitglieder, in der Regel die/den Vorsitzende/n oder deren Stell- vertretungen - einer Vertretung des Bezirksjugendwer- kes. 3. An den Sitzungen des Bezirksausschus- ses nehmen die Vorstand, die Revisoren/ innen, die Geschäftsführungen der Kreis- verbände und des Bezirksjugendwerkes, der/die Gleichstellungsbeauftragte und - soweit sie nicht dem Präsidium angehören - die Vorsitzenden der Fachausschüsse beratend teil. 4. Der Bezirksausschuss wird vom Bezirks- vorstand nach Bedarf oder auf Verlangen von einem Drittel der Kreisverbände und der als Mitglieder aufgenommenen Ge- meinde- bzw. Stadtverbände und Ortsver- eine, mindestens aber einmal jährlich ein- berufen. 5. Der Bezirksausschuss unterstützt die Ar- beit des Präsidiums. Er nimmt in jeder Sit- zung den aktuellen Bericht zur wirtschaftli- chen Lage, Prüfberichte sowie die Berichte der Fachausschüsse, der/des Gleichstel- lungsbeauftragten und des Jugendwerkes keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen Seite 48

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