Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 47 c. die Zuarbeit zu den Organen des Ver- eins und die Erstellung von Beschluss- vorlagen, insbesondere für das Präsidi- um d. die Umsetzung der Beschlüsse der Or- gane des Vereins, die im Rahmen die- ser Satzung ergangen sind 3. Der Vorstand ist verpflichtet, regelmäßig, jedoch mindestens einmal monatlich zu ta- gen. 4. Sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht, ist er beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. 5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Be- schlüsse können in Eilfällen im Abstim- mungsverfahren in Textform gefasst wer- den. 6. Mit Zustimmung des Präsidiums kann der Vorstand besondere Vertreter/innen im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevoll- mächtigen. § 10 Bezirksausschuss 1. Der Bezirksausschuss ist das höchste Be- schlussgremium zwischen den Bezirkskon- ferenzen. keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen 7. Eine Befreiung vom Selbstkontrahierungs- verbot (§181 BGB) ist ausgeschlossen. keine Änderungen

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