Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
zwei Mitgliedern besteht. Besteht der Vor- stand aus mehr als zwei Mitgliedern, wird der Verein durch je zwei Vorstandsmitglie- der oder durch ein Vorstandsmitglied zu- sammen mit einem Vertreter nach § 30 BGB vertreten (Vier-Augen-Prinzip). Der Vorstand bleibt bis zur Neuberufung eines Vorstandes im Amt. Der Vorstand ist entgeltlich tätig und erhält eine angemessene Vergütung. 2. Der Vorstand nimmt die Geschäfte des Vereins gemäß der verbandlichen Zielset- zung mit der Sorgfalt einer/s ordentlichen Kauffrau/manns wahr. Sie/Er führt die Ge- schäfte nach Maßgabe der Gesetze, die- ser Satzung, des Grundsatzprogramms, des Statuts sowie der Beschlüsse der Be- zirkskonferenz und des Präsidiums. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Präsidiums bedarf. Sofern keine Einigung über die gesamte Geschäftsordnung oder einzelne Regelun- gen der Geschäftsordnung erzielt werden kann, entscheidet das Präsidium. Aufgaben des Vorstandes sind insbeson- dere: a. die vierteljährliche Berichterstattung ge- genüber dem Präsidium b. die Informationspflicht gegenüber dem Präsidium beim Eingehen von Verbind- lichkeiten, die 500.000 € übersteigen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen Seite 46
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