Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 45 gendwerksvorstandes und den Bericht der/ des Gleichstellungsbeauftragten entgegen. 11. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Präsidiums mit beratender Stimme teil. 12. An den Sitzungen des Präsidiums nimmt ein gewähltes, volljähriges Vorstandsmit- glied des Bezirksjugendwerks stimmbe- rechtigt teil. Das Präsidium benennt eine Vertretung, die an den Vorstandssitzungen des Bezirksjugendwerks beratend teil- nimmt. 13. Für ein Verschulden der Mitglieder des Präsidiums bei der Ausführung der ihnen obliegenden Verrichtungen haftet aus- schließlich der Verein; im Innenverhältnis stellt der Verein die Mitglieder des Präsidi- ums von der Haftung gegenüber Dritten frei. Ausgenommen ist die Haftung, für die ein Erlass im Voraus ausgeschlossen ist, sowie Fälle der groben Fahrlässigkeit. § 9 Vorstand 1. Der hauptamtliche Vorstand wird vom Prä- sidium berufen und abberufen. Der hauptamtliche Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens einem, höchstens drei Mitgliedern. Der Vorstand leitet den Verein eigenver- antwortlich und vertritt den Verein gericht- lich und außergerichtlich. Der Verein wird durch ein Mitglied des Vorstandes allein vertreten, solange der Vorstand nur aus keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen Der hauptamtliche Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens einem, höchstens drei Mitgliedern. Alle Ge- schlechter sollen angemessen berücksich- tigt werden/vertreten sein keine Änderungen
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