Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
i) die Beschlussfassung über die Grund- sätze und Richtlinien zur Förderung des freiwilligen Engagements j) die Beschlussfassung über die Ge- schäftsordnung des Präsidiums k) die Bestellung der Wirtschaftsprüfer/in- nen l) die Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Verein und Vorstand. Der Ab- schluss und die Beendigung der Dienst- verträge mit den Vorstandsmitgliedern ist ausschließlich Aufgabe des/der Prä- sidiumsvorsitzenden zusammen mit den stellvertretenden Vorsitzenden. m) die Zustimmung zur Gründung von und zur Beteiligung an Gesellschaften n) die Zustimmung zur Auflösung von Ge- sellschaften o) die unmittelbare Information des Be- zirksausschusses über die Berufung und Abberufung des Vorstandes p) die Zustimmung zur Bestellung von Be- sonderen Vertreter/innen im Sinne des § 30 BGB 9. Das Präsidium kann zu seiner Beratung Fachausschüsse bilden, deren Vorsitzende und Mitglieder von ihm berufen werden. Es beruft aus seiner Mitte eine/einen Gleich- stellungsbeauftragte/n. 10. Es nimmt den ihm mindestens einmal jähr- lich zu erstattenden Bericht des Bezirksju- keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen Seite 44
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