Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 43 Eilfällen im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Sie bedürfen einer Dreiviertel- mehrheit. 8. Aufgaben des Präsidiums sind insbeson- dere: a) die Entscheidung über grundsätzliche Fragen der Verbandsstruktur und -ent- wicklung sowie den fach- und sozialpo- litischen Leitlinien b) die Berufung und Abberufung des hauptamtlichen Vorstandes gemäß § 26 BGB c) die Aufsicht über den Vorstand. Diese umfasst insbesondere die Genehmi- gung des Wirtschaftsplans und davon etwaige Abweichungen, die beim Einge- hen von Verbindlichkeiten einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro überschreiten. d) die Zustimmung zu der Geschäftsord- nung des Vorstandes e) die Entgegennahme des vierteljährlich zu erstellenden Berichts des Vorstan- des f) die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Vorstandes g) die Förderung der verbandlichen Mei- nungsbildung h) die Beschlussfassung über Anträge an die Konferenz keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen f) die jährliche Feststellung der Jahres- abschlüsse und die entsprechende Entlastung des Vorstandes keine Änderungen keine Änderungen
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