Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 41 § 8 Präsidium 1. Das Präsidium wird von der Bezirkskonfe- renz für die Dauer von vier Jahren ge- wählt. 2. Mitglieder des Präsidiums sind - die/der Vorsitzende des Präsidiums, - zwei bis drei stellvertretende Vorsitzende und - bis zu 11 weitere Präsidiumsmitglieder, wobei beide Geschlechter bezogen auf das gesamte Gremium mit mindestens 40 Prozent vertreten sein müssen, wenn eine entsprechende Zahl von Kandidaten /innen vorhanden ist, - einem Mitglied des Bezirksjugendwerks- vorstandes, das auf Vorschlag des Be- zirksjugendwerkes gewählt wird. Die Mit- gliedschaft ist an eine Mitgliedschaft im Bezirksjugendwerksvorstand gekoppelt und erlischt bei seinem Ausscheiden aus diesem Gremium. nem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, gilt die Satzung nach Ablauf der ersten Frist als genehmigt. Die Auflösung des Vereins bedarf der Drei- viertelmehrheit der Stimmberechtigten. Die Beschlüsse der Bezirkskonferenz sind schriftlich niederzulegen und von der/dem Präsidiumsvorsitzenden und einer Stellver- tretung zu unterzeichnen. keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen - bis zu 11 weitere Präsidiumsmitglieder, wobei alle Geschlechter angemessen berücksichtigt werden/vertreten sein sol- len, wenn eine entsprechende Zahl von Kandidaten/innen vorhanden ist, keine Änderungen

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