Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 39 - Mitglied im Schiedsgericht, wenn gleich- zeitig im Bezirksverband oder bei dessen Tochtergesellschaften auf derselben so- wie der untergeordneten Gliederungs- ebene Vorstands-, Präsidiums- oder Re- visoren/innenfunktionen ausgeübt wer- den oder sofern ein Beschäftigungsverhältnis besteht. - Eine Unvereinbarkeit besteht nicht, so- fern aus Gründen der steuerlichen Be- wertung Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen für Tätigkeiten im Präsidium versteuert werden müssen. Die Bezirkskonferenz beschließt eine Ge- schäfts- und Wahlordnung. Die Wahlen fin- den auf der Grundlage dieser Wahlord- nung statt. Die Konferenz wählt auf Vorschlag des Be- zirksjugendwerkes ein Mitglied des Be- zirksjugendwerksvorstandes in das Be- zirkspräsidium. Dessen Mitgliedschaft im Bezirkspräsidium ist an seine Mitglieds- chaft im Bezirksjugendwerksvorstand ge- koppelt und erlischt bei seinem Ausschei- den aus diesem Gremium. vier Jahren ein hauptamtliches Be- schäftigungsverhältnis bestand. - Mitglied im Schiedsgericht, wenn gleich- zeitig im Bezirksverband oder bei dessen Tochtergesellschaften auf derselben so- wie der untergeordneten Gliederungs- ebene Vorstands-, Präsidiums- oder Re- visoren/innenfunktionen ausgeübt wer- den oder sofern ein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis besteht. - Delegiertenfunktionen, wenn auf dersel- ben oder übergeordneten Gliederung so- wie bei Gesellschaften und Körperschaf- ten, an denen die vorgenannten Gliede- rungen der AWO mehrheitlich beteiligt sind, ein hauptamtliches Beschäftigungs- verhältnis besteht. keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen

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