Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Es bestehen folgende Unvereinbarkeitsre- gelungen; diese führen zum Verlust der Wählbarkeit, bzw. der Funktion: - Präsidiumsfunktionen, wenn ein Be- schäftigungsverhältnis bei derselben Gliederung und zu ihr gehörenden Glie- derungen sowie bei Gesellschaften und Körperschaften, an denen die vorge- nannten Gliederungen der AWO mehr- heitlich beteiligt sind, besteht, - Revisoren/innenfunktionen, wenn auf derselben Gliederungsebene oder der untergeordneten Gliederungsebene gleichzeitig oder innerhalb der letzten vier Jahre Vorstands-, oder Präsidiums- funktionen ausgeübt werden bzw. wur- den und/oder ein Beschäftigungsverhält- nis besteht oder bestand, Die Amtszeit der Delegierten endet grund- sätzlich mit Beendigung der der Bestellung (Wahl oder Entsendung) nachfolgenden Versammlung. Sollte eine rechtzeitige Neubestellung der Delegierten zu einer Bezirkskonferenz un- möglich sein, können die zuletzt bestellten Delegierten bis zur Möglichkeit einer Neu- bestellung ihr Amt auch auf der nächsten Versammlung wahrnehmen. keine Änderungen - Präsidiumsfunktionen, wenn ein haupt- amtliches Beschäftigungsverhältnis bei derselben Gliederung oder zu ihr gehö- renden Gliederungen sowie bei Gesell- schaften und Körperschaften, an denen die vorgenannten Gliederungen der AWO mehrheitlich beteiligt sind, besteht, - Revisoren/innenfunktionen, wenn a) auf der untergeordneten Gliederungs- ebene gleichzeitig oder innerhalb der letzten vier Jahre Vorstands- bzw. Prä- sidiumsfunktionen ausgeübt werden bzw. wurden. b) auf derselben Ebene gleichzeitig oder innerhalb der letzten vier Jahre Vor- stands-, Präsidiums-, Geschäftsfüh- rungsfunktionen ausgeübt wurden. c) auf der untergeordneten Gliederungs- ebene gleichzeitig oder in den letzten Seite 38
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