Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 37 3. Die Bezirkskonferenz nimmt die Jahresbe- richte und den Prüfungsbericht für den Be- richtszeitraum entgegen und beschließt über die Entlastung des Bezirkspräsidiums sowie über weitere Anträge. Antragsbe- rechtigt sind das Bezirkspräsidium, die Mit- glieder nach § 4 Abs. 1 und das Bezirksju- gendwerk. Die Bezirkskonferenz wählt das Bezirks- präsidium, das Schiedsgericht, mindestens zwei Revisoren/innen und die Delegierten zur Landes- und/oder zur Bundeskonfe- renz. Das jeweilige Präsidium bleibt bis zur Neuwahl im Amt. g) In besonderen Ausnahmefällen können bei Eilbedürftigkeit Beschlüsse im Um- laufverfahren in Textform gefasst wer- den. h) Ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder ist gültig, wenn bis zu dem von Präsidium gesetzten Termin alle Mitglieder beteiligt wurden, mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mit- glieder ihre Stimme in Textform abgege- ben haben und der Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst wurde. i) Näheres regeln eine Geschäfts- und eine Wahlordnung. 4. keine weiteren Änderungen Die Bezirkskonferenz wählt das Bezirks- präsidium, das Schiedsgericht, mindestens zwei Revisoren/innen und die Delegierten zur Landes- und/oder zur Bundeskonfe- renz. Das Präsidium, das Schiedsgericht und die Revisor/innen bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur gültigen Neuwahl im Amt. Die Möglichkeit zur Abberufung des Präsi- diums, des Schiedsgerichts und der Revi- sor*innen bleibt hiervon unberührt.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTI4Nzg0OQ==