Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
elektronischen Kommunikation ausüben können. c) Im Fall der Durchführung der Bezirks- konferenz als virtuelle Versammlung haben die stimmberechtigten Mitglieder im virtuellen Raum mit den zur Stimm- abgabe berechtigenden Legitimations- daten die Möglichkeit, über die dort zur Abstimmung gestellten Beschlussge- genstände virtuell abzustimmen. Hierfür kann eine entsprechende Plattform im Internet bereitgestellt werden, in wel- cher die Teilnehmenden sich einwählen und anschließend abstimmen. d) Eine Kombination von Präsenzsitzung und virtueller Versammlung (Hybridver- sammlung) ist möglich, insbesondere indem den Teilnehmenden die Möglich- keit eröffnet wird, an der Präsenzsit- zung mittels Video- oder Telefonzu- schaltung teilzunehmen oder bei physi- scher Anwesenheit des Teilnehmenden am Versammlungsort die Mitglieder- rechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben. e) Dem Präsidium obliegt die Entschei- dung über die Form der Durchführung der Bezirkskonferenz. Die Entschei- dung ist in der Einladung zur Bezirks- konferenz mitzuteilen. f) Das Präsidium kann den stimmberech- tigten Mitgliedern darüber hinaus durch Beschluss ermöglichen, ihre Stimme ohne Teilnahme an der Bezirkskonfe- renz vor Durchführung der Bezirkskon- ferenz schriftlich abzugeben. Seite 36
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