Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
§ 7 Bezirkskonferenz 1. Die Bezirkskonferenz wird gebildet aus: a) den Mitgliedern des Bezirkspräsidiums; b) je einer Vertreterin/einem Vertreter jedes Kreisverbandes im Bezirksausschuss; c) den gewählten Revisoren/innen; d) den in den Kreiskonferenzen gewählten Delegierten der Kreisverbände. Die Anzahl der auf die Kreisverbände entfallenden De- legierten wird nach der Zahl der Mitglieder vom Bezirkspräsidium festgesetzt. Frauen und Männer sollen mit jeweils mindestens 40 Prozent vertreten sein. Bei der Berechnung der Delegiertenanzahl werden nur Mitglieder berücksichtigt, die den auf der Bundeskonferenz beschlosse- nen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben oder von der Beitragszahlung aufgrund eines auf Bundesebene beschlossenen Befrei- ungstatbestandes befreit sind. Maßgeblich für die Delegiertenberechnung sind die Mitgliederzahlen aus der Zentra- len Mitgliederverwaltung des Bundesver- bandes (ZMAV) und die dort hinterlegten Regeln zu Familienmitgliedschaften und minderjährigen Mitgliedern. e) Je einer Vertreterin/einem Vertreter der dem Bezirksverband gemäß § 4 Abs. 1 un- mittelbar als Mitglieder angehörenden Ge- meinde- oder Stadtverbände und Ortsver- eine, die keinem Kreis-, Gemeinde- oder Stadtverband angehören; keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen d) den in den Kreiskonferenzen gewählten Delegierten der Kreisverbände. Die Anzahl der auf die Kreisverbände entfallenden Delegierten wird nach der Zahl der Mitglie- der vom Bezirkspräsidium festgesetzt. Alle Geschlechter sollen angemessen berück- sichtigt werden/vertreten sein. keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen Seite 34
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