Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 33 nen, die sich gegen die freiheitliche demo- kratische Grundordnung und somit gegen Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt stellen. Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Arbeiterwohlfahrt ist somit auch das öffent- liche Äußern von Sympathiebekundungen für rechtsextreme Strukturen sowie Partei- en. § 5 Jugendwerk 1. Für das im Bezirksverband bestehende Bezirksjugendwerk gilt die Satzung des Bezirksjugendwerks. 2. Für die Förderung des Bezirksjugendwerks werden Regelungen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten festgelegt. 3. Das Präsidium des Bezirksverbandes ist zur Aufsicht und Prüfung gegenüber dem Bezirksjugendwerk berechtigt und ver- pflichtet. 4. Die Revisoren/innen des Bezirksverban- des sind verpflichtet, die Prüfung des Be- zirksjugendwerks mit dessen Revisoren/in- nen durchzuführen. Sie berichten dem Präsidium. § 6 Organe Organe des Vereins sind a) die Bezirkskonferenz b) das Bezirkspräsidium c) der Bezirksvorstand d) der Bezirksausschuss. keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen

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