Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

8. Über die Aufnahme als korporatives Mit- glied entscheidet das Präsidium im Einver- nehmen mit dem Bundesvorstand. Es ist eine schriftliche Korporationsvereinbarung abzuschließen. 9. Die Mitgliedschaft der korporativen Vereini- gungen kann von beiden Seiten unter Ein- haltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Maßgeb- lich ist der Zugang der Kündigung. 10. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge der korpo- rativen Organisationen richtet sich nach besonderer Vereinbarung. 11. Die Mitgliedschaft des korporativen Mit- glieds bei einem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist unverein- bar mit der Mitgliedschaft bei der Arbeiter- wohlfahrt. 12. Die im Verbandsstatut in seiner durch die Sonderkonferenz der AWO in Berlin 2014 beschlossenen und im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg VR 29346 B eingetragenen Fassung verankerten Rege- lungen zum verbandlichen Markenrecht finden auch Anwendung für korporative nicht gewerbliche Mitglieder und solche gewerblichen Mitglieder, die zu 100 Pro- zent von der Arbeiterwohlfahrt getragen werden und deren Dienstleistung für sozia- le Zwecke eingesetzt wird. 13. Mitgliedschaft, ehrenamtliche Mitwirkung und hauptamtliche Beschäftigung in und bei der Arbeiterwohlfahrt sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft und/oder Mitarbeit in rechtsextremen Parteien und Organisatio- keine Änderungen keine Änderungen 10. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge der korpo- rativen Organisationen kann sich nach be- sonderer Vereinbarung richten. keine Änderungen 12. Die im Verbandsstatut in seiner durch die Sonderkonferenz der AWO in Leipzig 2023 beschlossenen und im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg VR 29346 B eingetragenen Fassung verankerten Re- gelungen zum verbandlichen Markenrecht finden auch Anwendung für korporative nicht gewerbliche Mitglieder und solche gewerblichen Mitglieder, die zu 100 Pro- zent von der Arbeiterwohlfahrt getragen werden und deren Dienstleistung für sozia- le Zwecke eingesetzt wird. keine Änderungen Seite 32

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