Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 31 6. Bei Austritt oder Ausschluss verliert das Mitglied das Recht, den Namen Arbeiter- wohlfahrt zu führen. Ein etwa neu gewähl- ter Name und Markenzeichen müssen sich von dem bisherigen Namen und Marken- zeichen deutlich unterscheiden. Er darf nicht in einem bloßen Zusatz zu dem bis- herigen Namen und Markenzeichen beste- hen. Entsprechendes gilt für Kurzbezeich- nungen. Der Bezirksverband gibt sich zur Wahrung des Markenrechts eine Richtlinie, die den Vorgaben des Statuts in seiner durch die Sonderkonferenz der AWO in Berlin 2014 beschlossenen und im Ver- einsregister des Amtsgerichts Charlotten- burg VR 29346 B eingetragenen Fassung entspricht. 7. Als korporative Mitglieder können sich dem Bezirksverband Körperschaften und Stif- tungen mit sozialen Aufgaben anschließen, deren Tätigkeit sich auf das Gebiet des Bezirksverbandes oder auf mehrere Kreis- verbände erstreckt. Als korporative Mitglie- der können sich dem Bezirksverband nach Zustimmung des Bundesverbandes auch Körperschaften und Stiftungen mit sozialen Aufgaben anschließen, deren Tätigkeit sich auf das Ausland erstreckt. Die korpo- rativen Mitglieder üben ihre Mitgliedschaft durch ein beauftragtes Mitglied ihrer Kör- perschaft, bzw. Stiftung aus. Körperschaf- ten und Stiftungen, die als korporatives Mitglied aufgenommen werden, müssen gemeinnützig und/oder mildtätig sein. Nicht gemeinnützige Körperschaften kön- nen korporative Mitglieder sein, wenn AWO Körperschaften mehr als 50 Prozent der Anteile halten. Andere können Förde- rer werden. 6. Bei Austritt oder Ausschluss verliert das Mitglied das Recht, den Namen Arbeiter- wohlfahrt zu führen. Ein etwa neu gewähl- ter Name und Markenzeichen müssen sich von dem bisherigen Namen und Marken- zeichen deutlich unterscheiden. Er darf nicht in einem bloßen Zusatz zu dem bis- herigen Namen und Markenzeichen beste- hen. Entsprechendes gilt für Kurzbezeich- nungen. Der Bezirksverband gibt sich zur Wahrung des Markenrechts eine Richtlinie, die den Vorgaben des Statuts in seiner durch die Sonderkonferenz der AWO in Leipzig 2023 beschlossenen und im Ver- einsregister des Amtsgerichts Charlotten- burg VR 29346 B eingetragenen Fassung entspricht. keine Änderungen
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