Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
§ 3 Sicherung der Steuerbegünstigung 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und un- mittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‘Steuer- begünstigte Zwecke’ der Abgabenordnung. Die Satzungszwecke des § 2 werden ver- wirklicht insbesondere durch Schaffung und Unterhaltung oder Anregung und För- derung sowie Gewährung von: - Einrichtungen und Maßnahmen im am- bulanten, teilstationären und stationären Bereich (§ 2, Abschnitte a, b und c); - Mitarbeit in Ausschüssen der öffentlichen Hand sowie Anregungen von und Stel- lungnahmen zu Gesetzesänderungen, Förderung wissenschaftlicher Forschung (§ 2, Abschnitt f); - Modellmaßnahmen und Modelleinrich- tungen (§ 2, Abschnitt d); - Ausbildungsstätten, Hilfen zum Studium (§ 2, Abschnitt e); - Kursen, Seminaren, Fortbildungsstätten, Förderung der Teilnahme (§ 2, Abschnitt m); - Beratung u.a. in Fachausschüssen (§ 2, Abschnitt g); - Teilnahme an Konferenzen, Tagungen usw. (§ 2, Abschnitte h, i und j); - Entwicklungshilfe (§ 2, Abschnitte k und n); keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen Seite 28
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