Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 25 § 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ‘Arbeiterwohl- fahrt Bezirksverband Niederrhein e.V.’ Sei- ne Kurzbezeichnung lautet ‘AWO Bezirks- verband Niederrhein e.V.’ Er ist in das Ver- einsregister eingetragen. 2. Das Verbandsgebiet ist der Regierungsbe- zirk Düsseldorf, erweitert um die Stadt Le- verkusen. 3. Der Verein ist ein anerkannter Spitzenver- band der Freien Wohlfahrtspflege. 4. Der Sitz des Vereins ist Düsseldorf. 5. Er ist Mitglied der Arbeiterwohlfahrt Bun- desverband e.V. und der Arbeiterwohlfahrt Landesarbeitsgemeinschaft NRW. Satzung alt der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V. Beschlossen durch die Bezirkskonferenz am 14.11.2015 in Duisburg, geändert durch die außerordentliche Bezirkskonferenz am 26.10.2016 in Essen und die virtuelle Bezirkskonferenz am 24.10.2020 Satzung neu der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V. ÄNDERUNGEN SIND GELB HERVORGEHOBEN keine Änderungen keine Änderungen keine Änderungen 4. Der Sitz des Vereins ist Essen. keine Änderungen 6. Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. ist verpflichtet, den Jahresbeitrag für juristi- sche Personen der Arbeiterwohlfahrt unter Maßgabe der Ziffer 7 Abs. 2a AWO-Ver- bandsstatut sowie der auf dieser Grundla- ge beschlossenen Beitragsordnung zu zahlen.

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