Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 23 404 Wer annehmen muss, von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den 405 Ausschließungsgrund unaufgefordert dem/der Vorsitzenden des Organs anzuzeigen. Für 406 die Entscheidung in Fällen, in denen der Ausschluss streitig bleibt, ist das 407 jeweilige Organ unter Ausschluss des/der Betroffenen zuständig. 408 Ein Beschluss, der unter Verletzung des Satzes 1 gefasst worden ist, ist von Anfang 409 an unwirksam, wenn die Mitwirkung für das Abstimmungsergebnis entscheidend hätte sein 410 können. Die Frist für die Geltendmachung von Verletzungen nach Satz 1 beträgt zwei 411 Wochen ab Bekanntgabe des anzufechtenden Beschlusses. 412 § 12 Rechnungswesen 413 1. Der Bezirksverband ist zu jährlichen Budgets (Wirtschafts-, Finanz- und 414 Investitionspläne) verpflichtet. 415 2. Das Rechnungswesen hat den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung zu 416 entsprechen. Aus dem Rechnungswesen müssen die Positionen des Budgets abgeleitet 417 werden. 418 3. Der Bezirksverband gibt sich eine Finanz- und Revisionsordnung, die den 419 Vorgaben des Statuts in seiner durch die Sonderkonferenz der AWO in Berlin 2014 420 beschlossenen und im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg VR 29346 B 421 eingetragenen Fassung entspricht. 422 § 13 Beschlüsse auf Bundesebene 423 Die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses zu bundespolitischen 424 Aufgaben und zur Wahrung der Einheitlichkeit des Gesamtverbandes sind verbindlich für 425 den Bezirksverband. § 14 Verbandsstatut 1. Das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ist in der Fassung vom November 2023 Bestandteil der Satzung und als solcher in das Vereinsregister einzutragen. 2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Satzung und dem Verbandsstatut, geht das Verbandsstatut den Regelungen dieser Satzung vor. 426 § 145 Aufsicht 427 1. Der Bezirksverband erkennt das Recht der Aufsicht und Prüfung für sich 428 und die Körperschaften, Vereinigungen und Unternehmen, auf die er beherrschend 429 Einfluss nehmen kann, durch den Landes- bzw. Bundesverband nach dem AWO- Verbandsstatut (eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter VR 29346), insbesondere gemäß Ziffer 9 an. Dies umfasst insbesondere die darin geregelten Vorlage-, Informations-, Anhörungs- und Zustimmungspflichten. Dem Bundesverband steht ein umfangreiches Auskunfts- und Einsichtsrecht über und in die Angelegenheiten, Bücher und Schriften des Bezirksverbandes und der von ihm beherrschten Körperschaften zu. 430 2. Der Bezirksverband ist gegenüber seinen Gliederungen und den 431 Körperschaften, Vereinigungen und Unternehmen, auf die die Gliederungen beherrschend 432 Einfluss nehmen können sowie dem Bezirksjugendwerk zur Aufsicht und zur Prüfung 433 berechtigt. 434 Die Gliederungen des Bezirksverbandes verpflichten sich durch eine entsprechende 435 Regelung in ihrer Satzung, diese Aufsicht anzuerkennen. Bezirkskonferenz AWO Niederrhein - Sozialstaat stärken. Demokratie schützen. Lindenhof Remscheid, 28.9.2024

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