Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 18 211 bei dessen Tochtergesellschaften auf derselben sowie der untergeordneten 212 Gliederungsebene Vorstands-, Präsidiums- oder Revisoren/innenfunktionen ausgeübt 213 werden oder sofern ein Beschäftigungsverhältnis besteht.hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis besteht. - Delegiertenfunktionen, wenn auf derselben oder übergeordneten Gliederung sowie bei Gesellschaften und Körperschaften, an denen die vorgenannten Gliederungen der AWO mehrheitlich beteiligt sind, ein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis besteht. 214 - Eine Unvereinbarkeit besteht nicht, sofern aus Gründen der 215 steuerlichen Bewertung Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen für Tätigkeiten im 216 Präsidium versteuert werden müssen. 217 Die Bezirkskonferenz beschließt eine Geschäfts- und Wahlordnung. Die Wahlen finden 218 auf der Grundlage dieser Wahlordnung statt. 219 Die Konferenz wählt auf Vorschlag des Bezirksjugendwerkes ein Mitglied des 220 Bezirksjugendwerksvorstandes in das Bezirkspräsidium. Dessen Mitgliedschaft im 221 Bezirkspräsidium ist an seine Mitglied-schaft im Bezirksjugendwerksvorstand gekoppelt 222 und erlischt bei seinem Ausscheiden aus diesem Gremium. 223 45. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bezirkskonferenzen, die 224 über Satzungsänderungen beschließen sollen, sind nur beschlussfähig, wenn mindestens 225 die Hälfte der Stimmberechtigten erschienen ist. Satzungsänderungen können nur mit 226 einer Dreiviertelmehrheit der Erschienenen beschlossen werden. 227 Davon abweichend ist das Präsidium ohne Mitwirkung der Bezirkskonferenz berechtigt, 228 die von der Bezirkskonferenz beschlossene Satzungsänderung zu berichtigen soweit das 229 Amtsgericht als Registergericht die Beschlussfassung im Einzelnen beanstandet. Das 230 Präsidium ist gehalten, anstelle der beanstandeten Satzungsregelung eine solche 231 vorzusehen, die dem ursprünglich gewollten Sinn und Zweck am ehesten entspricht. 232 Ist eine Bezirkskonferenz, die zu einer Satzungsänderung einberufen wurde, 233 beschlussunfähig, ist sie mit einer Frist von mindestens 14 Tagen erneut 234 einzuberufen. Sie entscheidet mit Dreiviertelmehrheit der Erschienenen. Jede 235 Satzungsänderung bedarf der Zustimmung des Bundesverbandes. Vor jeder Satzungsänderung ist dieser rechtzeitig anzuhören. Nach der Satzungsänderung ist dessen Genehmigung einzuholen, sofern sich die Änderungen nach der erfolgten Zustimmung ergeben haben. Der Bundesverband kann einer Genehmigung innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Anfrage widersprechen und hat dies innerhalb von weiteren vier Wochen zu begründen. Macht der Bundesverband von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, gilt die Satzung nach Ablauf der ersten Frist als genehmigt. Die Auflösung des Vereins 236 bedarf der Dreiviertelmehrheit der Stimmberechtigten. Die Beschlüsse der 237 Bezirkskonferenz sind schriftlich niederzulegen und von der/dem 238 Präsidiumsvorsitzenden und einer/einem der Stellvertreter/inneneiner Stellvertretung zu unterzeichnen. 239 § 8 Präsidium 240 1. Das Präsidium wird von der Bezirkskonferenz für die Dauer von vier 241 Jahren gewählt. 242 2. Mitglieder des Präsidiums sind Bezirkskonferenz AWO Niederrhein - Sozialstaat stärken. Demokratie schützen. Lindenhof Remscheid, 28.9.2024
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