Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024

Seite 17 ermöglichen, ihre Stimme ohne Teilnahme an der Bezirkskonferenz vor Durchführung der Bezirkskonferenz schriftlich abzugeben. g) In besonderen Ausnahmefällen können bei Eilbedürftigkeit Beschlüsse im Umlaufverfahren in Textform gefasst werden. h) Ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder ist gültig, wenn bis zu dem von Präsidium gesetzten Termin alle Mitglieder beteiligt wurden, mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst wurde. i) Näheres regeln eine Geschäfts- und eine Wahlordnung. 193 34. Die Bezirkskonferenz nimmt die Jahresberichte und den Prüfungsbericht 194 für den Berichtszeitraum entgegen und beschließt über die Entlastung des 195 Bezirkspräsidiums sowie über weitere Anträge. Antragsberechtigt sind das 196 Bezirkspräsidium, die Mitglieder nach § 4 Abs. 1 und das Bezirksjugendwerk. 197 Die Bezirkskonferenz wählt das Bezirkspräsidium, das Schiedsgericht, mindestens zwei 198 Revisoren/innen und die Delegierten zur Landes- und/oder zur Bundeskonferenz. Das 199 jeweiligeDas Präsidium bleibt bis zur, das Schiedsgericht und die Revisor/innen bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur gültigen Neuwahl im Amt. Die Möglichkeit zur Abberufung des Präsidiums, des Schiedsgerichts und der Revisor*innen bleibt hiervon unberührt. Die Amtszeit der Delegierten endet grundsätzlich mit Beendigung der der Bestellung (Wahl oder Entsendung) nachfolgenden Versammlung. Sollte eine rechtzeitige Neubestellung der Delegierten zu einer Bezirkskonferenz unmöglich sein, können die zuletzt bestellten Delegierten bis zur Möglichkeit einer Neubestellung ihr Amt auch auf der nächsten Versammlung wahrnehmen. 200 Es bestehen folgende Unvereinbarkeitsregelungen; diese führen zum Verlust der 201 Wählbarkeit, bzw. der Funktion: 202 - Präsidiumsfunktionen, wenn ein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis bei derselben 203 Gliederung undoder zu ihr gehörenden Gliederungen sowie bei Gesellschaften und 204 Körperschaften, an denen die vorgenannten Gliederungen der AWO mehrheitlich beteiligt 205 sind, besteht, 206 - Revisoren/innenfunktionen, wenn auf derselben Gliederungsebene oder 207 der untergeordneten Gliederungsebene gleichzeitig oder innerhalb der letzten vier 208 Jahre Vorstands-, oder Präsidiumsfunktionen ausgeübt werden bzw. wurden und/oder ein 209 Beschäftigungsverhältnis besteht oder bestand, - Revisoren/innenfunktionen, wenn a) auf der untergeordneten Gliederungsebene gleichzeitig oder innerhalb der letzten vier Jahre Vorstands- bzw. Präsidiumsfunktionen ausgeübt werden bzw. wurden. b) auf derselben Ebene gleichzeitig oder innerhalb der letzten vier Jahre Vorstands-, Präsidiums-, Geschäftsführungsfunktionen ausgeübt wurden. c) auf der untergeordneten Gliederungsebene gleichzeitig oder in den letzten vier Jahren ein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis bestand. 210 - Mitglied im Schiedsgericht, wenn gleichzeitig im Bezirksverband oder Bezirkskonferenz AWO Niederrhein - Sozialstaat stärken. Demokratie schützen. Lindenhof Remscheid, 28.9.2024

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