Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 15 132 der Arbeiterwohlfahrt. 133 12. Die im Verbandsstatut in seiner durch die Sonderkonferenz der AWO in 134 Berlin 2014Leipzig 2023 beschlossenen und im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg VR 135 29346 B eingetragenen Fassung verankerten Regelungen zum verbandlichen Markenrecht 136 finden auch Anwendung für korporative nicht gewerbliche Mitglieder und solche 137 gewerblichen Mitglieder, die zu 100 Prozent von der Arbeiterwohlfahrt getragen werden 138 und deren Dienstleistung für soziale Zwecke eingesetzt wird. 139 13. Mitgliedschaft, ehrenamtliche Mitwirkung und hauptamtliche Beschäftigung 140 in und bei der Arbeiterwohlfahrt sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft und/oder 141 Mitarbeit in rechtsextremen Parteien und Organisationen, die sich gegen die 142 freiheitliche demokratische Grundordnung und somit gegen Grundwerte der 143 Arbeiterwohlfahrt stellen. 144 Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Arbeiterwohlfahrt ist somit auch das 145 öffentliche Äußern von Sympathiebekundungen für rechtsextreme Strukturen sowie 146 Parteien. 147 § 5 Jugendwerk 148 1. Für das im Bezirksverband bestehende Bezirksjugendwerk gilt die Satzung 149 des Bezirksjugendwerks. 150 2. Für die Förderung des Bezirksjugendwerks werden Regelungen nach Maßgabe 151 der finanziellen Möglichkeiten festgelegt. 152 3. Das Präsidium des Bezirksverbandes ist zur Aufsicht und Prüfung 153 gegenüber dem Bezirksjugendwerk berechtigt und verpflichtet. 154 4. Die Revisoren/innen des Bezirksverbandes sind verpflichtet, die Prüfung 155 des Bezirksjugendwerks mit dessen Revisoren/innen durchzuführen. Sie berichten dem 156 Präsidium. 157 § 6 Organe 158 Organe des Vereins sind 159 a) die Bezirkskonferenz 160 b) das Bezirkspräsidium 161 c) der Bezirksvorstand 162 d) der Bezirksausschuss 163 § 7 Bezirkskonferenz 164 1. Die Bezirkskonferenz wird gebildet aus: 165 a) den Mitgliedern des Bezirkspräsidiums 166 b) je einer/einem Vertreter/in jedes Kreisverbandes im Bezirksausschuss; 167 c) den gewählten Revisoren/innen; 168 d) den in den Kreiskonferenzen gewählten Delegierten der Kreisverbände. 169 Die Anzahl der auf die Kreisverbände entfallenden Delegierten wird nach der Zahl der 170 Mitglieder vom Bezirkspräsidium festgesetzt. Frauen und MännerAlle Geschlechter sollen mit jeweilsangemessen berücksichtigt werden/vertreten sein. Bezirkskonferenz AWO Niederrhein - Sozialstaat stärken. Demokratie schützen. Lindenhof Remscheid, 28.9.2024
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