Antragsheft zur Bezirkskonferenz der AWO Niederrhein 2024
Seite 12 11 Arbeiterwohlfahrt Landesarbeitsgemeinschaft NRW. 6. Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. ist verpflichtet, den Jahresbeitrag für juristische Personen der Arbeiterwohlfahrt unter Maßgabe der Ziffer 7 Abs. 2a AWO- Verbandsstatut sowie der auf dieser Grundlage beschlossenen Beitragsordnung zu zahlen. 12 § 2 Zweck 13 Der Zweck des Vereins ist die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben: 14 a) vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der 15 sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens; 16 b) Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe; 17 c) Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit und bürgerschaftlichen Engagements 18 zugunsten gemeinnütziger bzw. mildtätiger Zwecke; 19 d) Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit; 20 e) Ausbildung für soziale und pflegerische Berufe; 21 f) Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend- 22 und Gesundheitshilfe; Mitarbeit in entsprechenden Ausschüssen; 23 g) Stellungnahmen zu Fragen der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege; 24 Mitwirkung an Vorarbeiten zur sozialen Gesetzgebung; enge Zusammenarbeit mit 25 parlamentarischen Vertretungen sowie kommunalen Spitzenverbänden und der staatlichen 26 Verwaltung bei Planung und Durchführung sozialer Aufgaben; 27 h) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, 28 Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen im In- und Ausland auf internationaler 29 Ebene; 30 i) Beteiligung an Aktionen internationaler Solidarität, 31 j) Pflege von Verbindungen zu befreundeten Organisationen; 32 k) internationale Hilfsprojekte, insbesondere der 33 Entwicklungszusammenarbeit; 34 l) Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt 35 in NRW; 36 m) Schulung und Fortbildung zu Themen der Wohlfahrtspflege; 37 n) Katastrophenhilfe; 38 o) Öffentlichkeitsarbeit; 39 p) Förderung der Gliederungen und deren Aufgaben, insbesondere durch 40 Zuwendungen und Darlehen für deren satzungsgemäße steuerbegünstigte Zwecke; 41 q) Förderung von Jugendarbeit und jugendpolitischer Arbeit, insbesondere 42 durch die Förderung des Bezirksjugendwerks der Arbeiterwohlfahrt. 43 r) Sozialpolitische Interessenvertretung. 44 Im Falle der Abschnitte a bis f sowie m, ist vor Übernahme oder Schaffung neuer 45 Einrichtungen und Dienste im Verbandsgebiet eines Kreisverbandes mit diesem 46 Einvernehmen darüber zu erzielen, wer die Trägerschaft übernimmt. Bezirkskonferenz AWO Niederrhein - Sozialstaat stärken. Demokratie schützen. Lindenhof Remscheid, 28.9.2024
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