Transparent für die Öffentlichkeit
Denn Transparenz schafft Vertrauen
Die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. ist ein gemeinnütziger Wohlfahrtsverband. Als Wohlfahrtsverband werden uns Mittel zu treuen Händen gegeben. Dazu zählen Steuergelder, Spenden, Nachlässe und Fördermittel. Das erfordert von uns äußerste Sorgfalt und Transparenz in der Verwendung dieser Gelder. Daher möchten wir Einblick in Zahlen geben und darlegen, an welchen Maßstäben sich der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. selbst misst und von anderen messen lässt.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen und deren Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Wir verpflichten uns damit, die auf dieser Seite gelisteten zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Name:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V.
kurz: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.
Lützowstraße 32
45141 Essen
Sitz:
Der Sitz des Vereins ist Essen.
Gründungsdatum:
1. November 1921.
Wiedergründung nach dem Verbot durch die Nationalsozialisten und Eintragung in das Vereinsregister: 12. Oktober 1948.
Ansprechpartner*innen:
Kerstin Hartmann (Vorstand) und Michael Rosellen (Vorstand)
info(at)awo-niederrhein.de
0201 3105 - 201
Die Struktur unseres Handelns regelt die Satzung.
Leitsätze und Leitbild sind Grundlage für das Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis und Methoden unserer Arbeit:
Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. ist laut Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid 2022 des Finanzamtes Essen-NordOst vom 07.12.2023, Steuernummer 111/5727/0805, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen zur Förderung begünstigter Zwecke im Sinne des §52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 AO verwendet werden.
Bei der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. existieren angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und wird bei seiner Arbeit unterstützt.
Die Vereinsorgane des AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. sind die Bezirkskonferenz, das Präsidium, der Bezirksausschuss und der Vorstand.
- Bezirkskonferenz: Die Bezirkskonferenz, als höchstes Entscheidungsgremium des Verbandes, wird alle vier Jahre einberufen und aus dem Präsidium, den Delegierten der 16 Kreisverbände, der Bezirksrevision und einer Vertretung des Bezirksjugendwerks gebildet. Die Konferenz nimmt die Geschäftsberichte und den Prüfbericht der Revision für die zurückliegenden Jahre entgegen, entlastet das Präsidium und den Vorstand, wählt die Delegierten zur Bundeskonferenz und das Präsidium, die Revisoren und die Mitglieder des Schiedsgerichts für eine Amtsperiode von vier Jahren.
- Präsidium: Die Geschicke der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. lenkt das ehrenamtliche Präsidium. Es bestimmt die strategische Ausrichtung, entscheidet über grundsätzliche Fragen der Verbandsstruktur und -entwicklung sowie die fach- und sozialpolitischen Leitlinien und beruft den Vorstand. Präsidiumswahlen finden alle vier Jahre im Rahmen der Bezirkskonferenz statt. Das Präsidium führt die Aufsicht über den Vorstand und besteht aus einem/einer Vorsitzenden, zwei bis drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu 11 Präsidiumsmitgliedern.
Das Präsidium wurde am 28. September 2024 auf der Bezirkskonferenz in Remscheid gewählt. Es besteht aus:
Präsidiumsvorsitzende: Britta Altenkamp; Stellvertretende Präsidiumsvorsitzende: Uwe Hesse, Elisabeth Müller-Witt MdL, Klaus Wehling; Präsidiumsmitglieder: Rainer Bischoff, Norbert Bude, Klaus-Peter Flintrop, Marcel Geratz, Klaus Kaselofsky, Stephan Käsgen, Anja Lohkamp, Johannes-Adam Palm, Dr. Gregor Prumbs und Günter Scheib. - Bezirksausschuss: Zwischen den Bezirkskonferenzen bildet der Bezirksausschuss das höchste Beschlussgremium. Er wird mindestens einmal jährlich einberufen. Zu den Mitgliedern gehören – neben dem Bezirkspräsidium – je eine Vertretung der Kreisverbände und eine Vertretung des Bezirksjugendwerks. Der Bezirksausschuss unterstützt die Arbeit des Vorstandes und nimmt Berichte zur wirtschaftlichen Lage, die Prüfberichte sowie die Berichte der Fachausschüsse und des Jugendwerks entgegen.
- Vorstand: Der hauptamtliche Vorstand wird vom Präsidium berufen und leitet den Verein eigenverantwortlich und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Bei der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. besteht der Vorstand aus Kerstin Hartmann und Michael Rosellen.
Umfassende Informationen über die Tätigkeiten der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. im Jahr 2023 finden sich in den Jahresrückblicken:
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 511 Mitarbeitende beschäftigt. Davon sind 262 Vollzeitkräfte und 249 Teilzeitkräfte.
Ca. 100 ehrenamtlich Mitarbeitende unterstützen die hauptamtlich Tätigen in verschiedenen Bereichen.
Unsere Bilanz lesen Sie hier, die Gewinn- und Verlustrechnung des AWO Bezirksverbandes Niederrhein e. V. finden Sie hier (beide Dokumente jeweils für das Jahr 2022).
Der Verein unterzieht sich freiwillig einer jährlichen Prüfung nach dem HGB. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPP Becker Patzelt Pollmann und Partner mbB, Bielefeld, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Bei der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. existieren Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Aufgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Bei den Vergütungen gemäß Tarifvertrag AWO NRW werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Person und der branchenübliche Rahmen im Sinne angemessener tariflicher Arbeits- und Entgeltbedingungen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. ist ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen und eine Gliederung des AWO Bundesverband e.V.
Der Verein ist an der AWO Seniorendienste Niederrhein gGmbH beteiligt. Er ist Alleingesellschafter.
Zudem ist der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. beteiligt an der:
- awo lifebalance GmbH (Anteil am Gesellschaftskapital: 3,33 Prozent)
2023 erhielt der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. von folgenden juristischen Personen Zuschüsse und Leistungsentgelte, die jeweils mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten:
Weitere Informationen
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