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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Detail

Zunächst vertagt: Einführung TVöD-SuE bei der AWO NRW

Arbeit & Ausbildung

Aufgrund der zunehmenden Diskrepanz bei der Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst zwischen dem Tarifvertrag Öffentlichen Dienst und der AWO NRW, hat die Arbeiterwohlfahrt beschlossen, mit einem eigenen Angebot auf die Gewerkschaft ver.di zuzugehen.

Darum unterbreitet der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. trotz wirtschaftlicher Krisenzeiten und nicht absehbarer Entwicklung der Energiekosten in der vergangenen Woche ver.di proaktiv das Angebot, die Regelungen des Sozial- und Erziehungsdienstes des TVöD in den TV AWO NRW zu übernehmen. Ziel der AWO ist es, in einem schrittweisen Verfahren für alle Arbeitsbereiche im Sozial- und Erziehungsdienst sowohl die Eingruppierungsvorschriften als auch die Entgelttabelle unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungstarifverträge einzuführen.

Darum hat die AWO in NRW ver.di vorgeschlagen, sofort mit den Tarifverhandlungen zu beginnen, damit die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 die S-Gruppen-Zulagen von 130 bzw. 180 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2023 soll zudem die Möglichkeit der Umwandlung der Zulage in bis zu zwei weitere freie Tage als auch die Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit eingeführt werden.

Bedauerlicherweise hat sich ver.di nach Erhalt dieses Angebots dazu entschieden, anstatt über die konkreten Vorschläge zur unmittelbar wirkenden besseren Bezahlung und die Aufwertung des Berufsfeldes zu verhandeln, einen weitergehenden Forderungskatalog zu präsentieren und die AWO in NRW aufgefordert, einen zusätzlichen Tarifvertrag auszuhandeln.

Natürlich ist die AWO immer bereit in Verhandlungen einzutreten, bedauert an dieser Stelle aber auch, nicht zeitnah Verbesserungen für ihre Beschäftigten erwirken zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Hartmann, Vorstand  
Jürgen Otto, Vorstand

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Das Foto zeigt die Geschäftsstelle des AWO Bezirksverbands Niederrhein
Foto: Oliver Pohl