Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Durchführung der individuellen sowie gemeinschaftlichen Assistenzleistungen auf Grundlage der abgestimmten Maßnahmenvereinbarung zur Unterstützung und Begleitung von Menschen mit psychischer Erkrankung in allen Lebenslagen (z.B. Haushalt, Freizeit, Gesundheitsvorsorge etc.) und das Erstellen der individuellen Bedarfserhebung sowie Unterstützungsplanung mittels des Instrumentes BEI_NRW.
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