Demnach waren 89,9 Prozent der Frauen zum Zeitpunkt des Abbruchs zwischen 18 bis 39 Jahre alt und 7,7 Prozent 40 Jahre oder älter. Zudem hatte mehr als die Hälfte der Frauen vor dem Abbruch bereits mindestens ein Kind geboren.
„Die Zahlen zeigen, dass der Schwangerschaftsabbruch Teil der sexuellen Selbstbestimmung ist und zu den Reproduktionsrechten von Frauen gehört. Entsprechend muss diese Entscheidung entkriminalisiert werden. Der Schwangerschaftsabbruch hat im Strafgesetzbuch nichts mehr zu suchen. Die Paragrafen 218 und 219 StGB gehören ersatzlos gestrichen“, erwartet Nicola Völckel.