Um Quereinsteiger*innen den Einsatz als sozialpädagogische Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung zu ermöglichen und damit erfahrene Ergänzungskräfte nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes angerechnet werden können, müssen diese gemäß Personalvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen über eine Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 160 Stunden verfügen.
24 Therapeut*innen und Kinderpfleger*innen der Stadt Aachen haben nun mit der Qualifizierungsmaßnahme begonnen und werden bis Ende Oktober sowohl in Präsenz- als auch Onlineveranstaltungen weitergebildet, um zukünftig als weitere Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen arbeiten zu können.