Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahtspflege NRW (FW NRW) hatte auf diese Problematik bereits 2017 mit der Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein!“ öffentlich hingewiesen. Das Land NRW steht in der Verantwortung, endlich landesweit gleiche Bedingungen in allen Kommunen und Kreisen für eine angemessene Finanzierung der OGS zu gewährleisten.
Denn die eingesetzten (Landes-) Pauschalen zuzüglich des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils reichen bei Weitem nicht aus, um ein qualitativ und fachlich angemessenes Angebot vorzuhalten. Auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst ergibt sich nach den Berechnungen der FW NRW zum Beispiel ein Finanzbedarf von rund 112.000 Euro pro OGS-Gruppe und Jahr. Die aktuell vom Land gewährte Summe pro Gruppe beträgt allerdings nur rund 47.000 Euro, somit ergibt sich eine Differenz von rund 65.000 Euro.
Aus Sicht der FW NRW müssen im zu erwartenden Ausführungsgesetz verbindliche Mindeststandards formuliert werden. Dies setzt insbesondere für die Bereiche Personal sowie räumliche und sachliche Ausstattung eine auskömmliche Finanzierung voraus. Was das im Einzelnen bedeutet, kann in diesem Positionspapier nachgelesen werden: