Wir begrüßen es, dass SPD, Grüne und FDP die Abschaffung von § 219a StGB nun zeitnah umsetzen wollen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung: So wird Ärzt*innen endlich erlaubt, über die verschiedenen Behandlungsmethoden zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Neben diesem Zugang zu Informationen, fordern wir die Koalition dazu auf, für die Streichung des § 218 StGB zu sorgen. Ein Schwangerschaftsabbruch darf kein Straftatbestand sein. Vielmehr müssen Schwangerschaftsabbrüche ein selbstverständlicher Teil öffentlicher Gesundheitsversorgung sein. Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen können außerhalb des Strafgesetzbuches getroffen werden, z. B. durch für den Gesundheitsbereich geltende rechtsverbindliche Regelungen.
Deshalb fordern wir:
- Die Streichung der §§ 218 ff. und 219a StGB innerhalb dieser Legislaturperiode
- Den Ausbau freiwilliger Beratungsangebote zu Schwangerschaftsabbrüchen
- Die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen als festen Bestandteil der medizinischen Ausbildung im Bereich Gynäkologie
- Die Verpflichtung staatlicher Krankenhäuser, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen
Hier die Online-Petition des Bündnis für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unterschreiben!