Die Kritik des Landes NRW bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass bereits für das laufende Haushaltsjahr 2023 die Mittel der Jobcenter für die Eingliederung in Arbeit und die Verwaltungskosten in der Summe um 250 Millionen Euro gekürzt wurden. Nun sieht der Haushaltsentwurf 2024 nochmals eine Kürzung um 500 Millionen Euro vor und auch für 2025 sind bereits Kürzungen um weitere 900 Millionen Euro geplant. „Die Kürzungen sind geplant, obwohl bereits klar ist, dass die Jobcenter dringend mehr und nicht weniger Mittel benötigen“, sagt Nolte. Gerade in Anbetracht der zusätzlichen Aufgaben wie der Umsetzung des Bürgergeldes, der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes, der Weiterbildungsoffensive oder der Begleitung der ukrainischen Geflüchteten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zum einen haben auch die Jobcenter mit steigenden Mieten, hohen Energiepreisen und vor allem steigenden Personalkosten zu tun. Zum anderen sind die Kosten für Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote bei den Trägern gestiegen. „Hier darf nicht am falschen Ende gespart werden“, so Nolte.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW unterstützt daher den geplanten Entschließungsantrag und die Aufforderung des Landes NRW, das sogenannte Eingliederungsbudget der Jobcenter und das Budget für die Verwaltung der Jobcenter auch künftig angemessen zu finanzieren und vor allem den bewährten sozialen Arbeitsmarkt weiterhin mit ausreichend Geld auszustatten. „Wir fordern den Bund auf, die Jobcenter so mit Geld auszustatten, dass sie ihren wichtigen Aufgaben vollumfänglich nachkommen können“, sagt Ralf Nolte. „Das Bürgergeld ist das zentrale Sozialsystem für aktuell rund 1,5 Millionen Menschen in NRW. Sie alle verdienen die bestmögliche Förderung für eine realistische Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Das ist ein wesentliches Ziel deutscher Sozialpolitik. Es geht darum, dass sich die betroffenen Menschen ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Leistungen sichern können und nicht zuletzt darum, sie vor Altersarmut zu schützen.“