Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie schon beizeiten selbst bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, das heißt, wenn von Ihnen festgelegte Umstände eingetreten sind. Mit einer umfangreich ausgefüllten Vorsorgevollmacht über wichtige Bereiche ist die Einsetzung einer gesetzlichen Betreuungsperson in der Regel nicht erforderlich.
Oftmals stehen Angehörige oder pflegende Nahestehende ganz plötzlich vor der entscheidenden Frage ob und wann eine gesetzliche Betreuung notwendig ist. Reicht die Vorsorgevollmacht aus? Was regelt eine Betreuungsverfügung? Kann eine angehörige Person die rechtliche Betreuung übernehmen? Wer hilft und unterstützt bei Fragen und Belangen zur rechtlichen Betreuung?
Diese und andere Fragen beantwortet unsere Expert*in für Sie im Chat am Donnerstag, 27.01.2022, von 16:30 - 18:00 Uhr!
Es findet keine Rechtsberatung statt.
Weitere Infos zum Expert*innen-Chat der AWO Pflegeberatung.