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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Detail

EIL-AKTION ZUM VALENTINSTAG! Schutz statt Schokolade: Gewalthilfegesetz darf nicht im Bundesrat scheitern!

Schwangerschaft & Sexualität

Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Viele Frauenberatungsstellen und –organisationen haben sich in den letzten Monaten in öffentlichen Kampagnen dafür eingesetzt. Über 110.000 Menschen haben die Petition für das Gesetz unterschrieben. Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Verbesserung von Schutz und Beratung und für die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Der Kompromiss auf den letzten Metern im Bundestag hat aber leider auch Einschränkungen. Das Gewalthilfegesetz gilt nicht für alle Betroffenen und der Rechtsanspruch wird erst ab 2032 wirksam. Daher fordern wir weiter: Das Gesetz muss für alle Gewaltbetroffenen gelten – auch für trans*, inter und nicht-binäre Personen! Die Hürden beim Schutz für geflüchtete Frauen müssen beseitigt werden!

Nach der Entscheidung im Bundestag muss das Gesetz jetzt noch im Bundesrat verabschiedet werden. Dies könnte am 14. Februar der Fall sein.

Unterstützung dafür kann durch eine Beteiligung an der Mailaktion an die Ministerpräsident*innen der Länder erfolgen. Denn öffentliches Engagement zeigt Wirkung!

Eine Beteiligung ist über die innit-Aktionsseite möglich: https://verein.innn.it/aktionsseite/gewalthilfegesetz-jetzt/

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Das Bild zeigt eine Kampagne zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Es enthält den Text: "Gewaltschutz für alle Frauen – JETZT!" Auf der rechten Seite befindet sich eine stilisierte Illustration einer Mutter, die ein Kind mit einem roten Teddybär im Arm hält. Das Bild hat einen Farbverlauf von Rot zu Beige im Hintergrund. Unten im Bild sind die Logos von UN Women Deutschland und dem Deutschen Frauenrat zu sehen, was darauf hinweist, dass diese Organisationen hinter der Kampagne stehen.