Der Kompromiss auf den letzten Metern im Bundestag hat aber leider auch Einschränkungen. Das Gewalthilfegesetz gilt nicht für alle Betroffenen und der Rechtsanspruch wird erst ab 2032 wirksam. Daher fordern wir weiter: Das Gesetz muss für alle Gewaltbetroffenen gelten – auch für trans*, inter und nicht-binäre Personen! Die Hürden beim Schutz für geflüchtete Frauen müssen beseitigt werden!
Nach der Entscheidung im Bundestag muss das Gesetz jetzt noch im Bundesrat verabschiedet werden. Dies könnte am 14. Februar der Fall sein.
Unterstützung dafür kann durch eine Beteiligung an der Mailaktion an die Ministerpräsident*innen der Länder erfolgen. Denn öffentliches Engagement zeigt Wirkung!
Eine Beteiligung ist über die innit-Aktionsseite möglich: https://verein.innn.it/aktionsseite/gewalthilfegesetz-jetzt/