Das Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (S. 266) beziffert die fiskalischen Effekte verschiedener Reformoptionen für das Ehegattensplitting im Vergleich zum Status quo. Die Steuermehreinnahmen der berechneten Modelle (abnehmender Ehezusatzfreibetrag, Realsplitting, Steuerabzug) liegen zwischen 5,5 und 7,7 Mrd. Euro.
Zur Verbesserung der Qualität und Personalausstattung in Kitas setzt der Bund im Rahmen des Bundesprogramms Kindertagespflege jährlich 2,3 Mrd. Euro ein.