„Bereits seit mehr als 150 Jahren regelt der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Über die Jahre wurde die Regelung zwar reformiert, doch bis heute ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig und bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das hat viele negative Konsequenzen. Darum fordern wir die Bundesregierung zur ersatzlosen Streichung des Unrechtsparagrafen auf“, so Nicola Völckel (Leiterin des AWO Lore-Agnes-Hauses) in ihrer Rede.
Nicht nur in Deutschland, auch weltweit stehen Ungleichbehandlung und Unterdrückung durch die Angriffe auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte auf der Tagesordnung. „Darum solidarisiert sich das Bündnis uns mit allen, die für reproduktive Gerechtigkeit kämpfen und fordert uneingeschränkte körperliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung für alle, insbesondere Frauen, nicht-binäre und trans* Personen sowie Menschen mit Behinderung – in Deutschland und weltweit!“, so Nicola Völckel weiter.