Die AWO NRW begrüßt ausdrücklich den Vorstoß der Bundesregierung, die Vorschrift des § 219 STGB aufzuheben, damit Ärztinnen und Ärzte keine strafrechtlichen Folgen befürchten müssen, wenn sie diese Informationen bereitstellen. Die Informationen sollen ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Sie sollen Orientierung bieten, damit Frauen unvoreingenommen und selbstbestimmt entscheiden können.
„Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt nicht nur Frauen, sie sorgt auch dafür, dass die medizinische Versorgung zunehmend schlechter wird. Immer weniger Ärzte führen Abbrüche durch und es ist nicht einmal Teil der Facharztausbildung Gynäkologie“, berichtet Nicola Völckel, Leiterin des Lore Agnes Hauses in Essen. „Zu weniger Abbrüchen führt das allerdings nicht.“
Die AWO NRW setzt sich für die freie Entscheidung von Frauen über ihren Körper, das Recht auf qualitativ hochwertige und niedrigschwellig verfügbare Informationen, medizinisch sichere Versorgung und eine Abschaffung der Pflichtberatung ein.
Die aktuelle Debatte über die Regelung für einen Schwangerschaftsabbruch in der Bundespolitik wertet die AWO NRW als Meilenstein der Selbstbestimmung von Frauen. Die Abschaffung des § 218 StGB ist zum Greifen nah. Die AWO NRW erwartet die Bundestagsdebatte mit Spannung. Sie fordert die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch.
(Quelle)