Neu ist zum Beispiel, dass bei Familiennachzug nicht mehr zwingend ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden muss; eine Anforderung, die bisher Betroffene vor finanzielle oder bürokratische Hürden stellte. Zudem ist vorgesehen, dass Fachkräfte zukünftig einfacher einen Aufenthaltstitel erhalten und diesen auch dann in Deutschland beantragen können, wenn sie mit einem anderen Visum eingereist sind.
„Das entlastet die Auslandsvertretungen und erleichtert den Zugang von dringend benötigten Arbeitskräften zum deutschen Arbeitsmarkt enorm“, so Sonnenholzner. „Und nicht zuletzt kann das die Anzahl offensichtlich unbegründeter Asylanträge, die eigentlich eine Arbeitsmigration sind, verringern“.
Zudem sollen Menschen in der Ausbildungsduldung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. „Dieses Vorhaben begrüßt die AWO ausdrücklich. Es ist richtig, hier einen Spurwechsel zuzulassen, denn es ist weder für den Arbeitsmarkt noch für die Teilhabe förderlich, Menschen, die sich hier qualifizieren und einbringen wollen, nur zu dulden.
Allerdings müssen noch dringend einige wichtige handwerkliche Korrekturen und inhaltliche Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden, damit es nicht zu unbeabsichtigten Härten kommt. Zum Beispiel müssen Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung ihren Lebensunterhalt nachweislich selbst sichern können – diese Regelung muss für Auszubildende dringend entfallen oder zumindest BaföG als eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes anerkannt werden. Passiert das nicht, könnten einige Auszubildende ihre Berechtigung zur Ausbildung verlieren“, so Sonnenholzner abschließend.